Viel Kritik am Reformpaket der Koalition
02.07.2026 · Quelle: onvista
Kaum beschlossen, steht das Reformpaket der Koalition von vielen Seiten in der Kritik. Ökonomen, Krankenkassen, Ärzteschaft und Gewerkschaften bemängeln vor allem die Verschärfungen bei der Krankschreibung – als symbolische Maßnahme, die das eigentliche Problem hoher Fehlzeiten kaum trifft und zugleich neue Bürokratie schafft.
Das Paket des Koalitionsausschusses umfasst mehrere Bausteine, darunter auch steuerliche Entlastungen für kleinere Einkommen. Den öffentlichen Streit dominieren jedoch zwei Punkte: die Pflicht zu einem ärztlichen Attest ab dem ersten Krankheitstag und das Ende der seit Ende 2023 dauerhaft möglichen telefonischen Krankschreibung.
Die Regierung begründet den Schritt mit den hohen Krankenständen: Bundeskanzler Merz sprach von einer „harten Entscheidung“, mit der der „Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten“ verringert werden solle. Genau an dieser Begründung setzt die Kritik an – denn belastbare Belege dafür, dass die adressierten Instrumente die Fehlzeiten treiben, liefert der Beschluss nicht.
Die schärfste Kritik kommt von den Kostenträgern: Der AOK-Bundesverband nannte insbesondere das Telefon-AU-Aus „reine Symbolpolitik“ – es fehle jeder Nachweis für einen Missbrauch dieses Instruments. Die Kassen sitzen dabei an der Quelle der Daten: Über das elektronische AU-Verfahren laufen sämtliche Krankschreibungen zentral bei ihnen zusammen.
Auch die Wirtschaftsforschung ist skeptisch. DIW-Präsident Marcel Fratzscher bezeichnete das Vorhaben als „Symbolpaket“, dessen Beitrag zur Lösung der strukturellen Probleme des Landes begrenzt bleiben dürfte. Die Stoßrichtung der Kritik: Wer Wettbewerbsfähigkeit stärken will, muss an Investitionen, Fachkräften und Strukturen ansetzen – nicht an der Krankmeldung.
Dazu kommt ein empirischer Einwand, den viele Fachleute teilen: Ein erheblicher Teil der Fehltage entfällt auf Langzeiterkrankungen. Frühe Atteste bei kurzen Infekten setzen dort schlicht nicht an – sie verschieben Aufwand in die Arztpraxen, ohne die großen Kostenblöcke zu berühren.
Die medizinische Seite argumentiert in dieselbe Richtung. KBV-Chef Andreas Gassen formulierte es drastisch: „Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis.“ Aus Sicht der Ärzteschaft drohen zusätzliche Bürokratie und überlastete Praxen, ohne dass der Krankenstand messbar sinkt – im Gegenteil könnten Wartezimmerkontakte Infekte sogar weiterverbreiten.
Differenziert fällt das Urteil der Gewerkschaften aus: DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisierte die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung deutlich, begrüßte zugleich aber die im selben Paket enthaltenen gezielten steuerlichen Entlastungen für kleinere Einkommen. Das Paket wird also nicht in Bausch und Bogen verworfen – der Krankschreibungsteil aber nahezu einhellig.
Ob die neuen Regeln den Krankenstand tatsächlich senken würden, ist unter Ökonomen umstritten. Skeptiker verweisen darauf, dass die gestiegenen Fehlzeiten auch statistische Ursachen haben – seit der flächendeckenden elektronischen AU wird jede Krankschreibung automatisch gezählt – und dass erschwerte Krankmeldungen Präsentismus fördern können, der Betriebe am Ende teurer kommt.
Offen ist zudem der weitere Weg: Der Koalitionsbeschluss ist noch kein Gesetz. Im anstehenden Verfahren dürften Verbände, Kassen und Teile der Koalition selbst auf Änderungen dringen. Für Unternehmen und Beschäftigte gilt bis auf Weiteres die bestehende Rechtslage – inklusive Telefon-AU und Attestpflicht ab dem vierten Tag.
Redaktioneller Überblick zu „Viel Kritik am Reformpaket der Koalition“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (onvista).