Wie der EuGH die europaweite Pflicht zur Arbeitszeiterfassung begründete (Rechtssache C-55/18)
14.05.2024 · Quelle: EUR-Lex
Mit dem Urteil in der Rechtssache C-55/18 verpflichtete der Europäische Gerichtshof 2019 die Mitgliedstaaten, Arbeitgeber zu einer systematischen Erfassung der Arbeitszeit anzuhalten.
Der EuGH entschied am 14. Mai 2019 über eine Vorlage aus Spanien: Eine Gewerkschaft hatte verlangt, dass ein Arbeitgeber die tatsächlich geleistete tägliche Arbeitszeit erfasst. Das Gericht stellte fest, dass ohne ein verlässliches Messsystem weder Überstunden noch die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten objektiv nachprüfbar sind.
Aus der Arbeitszeitrichtlinie und der EU-Grundrechtecharta folge daher die Pflicht der Mitgliedstaaten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit vorzuschreiben. Dieses Urteil ist die europarechtliche Grundlage der späteren deutschen Erfassungspflicht.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (EUR-Lex).