Wochengeld in Österreich: Wer Anspruch hat, wie lange es gezahlt wird und wie sich die Höhe berechnet
08.10.2026 · Quelle: Oegk
Während der Schutzfristen rund um die Geburt dürfen Dienstnehmerinnen nicht arbeiten. Statt des Entgelts erhalten sie Wochengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, das den Nettoverdienstentgang in dieser Zeit ausgleicht.
Das Wochengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zeit, in der werdende und frischgebackene Mütter wegen des Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen und dadurch einen Verdienstentgang erleiden. Anspruch haben weibliche Versicherte, die tatsächlich einen Verdienstentgang haben. Dazu zählen insbesondere pflichtversicherte Dienstnehmerinnen. Aber auch Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sowie bestimmte Selbst- und freie Dienstnehmerinnen können Anspruch haben. Das Wochengeld soll den entfallenden Lohn ersetzen.
Gezahlt wird das Wochengeld grundsätzlich für die letzten acht Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen danach. Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Wird die Schutzfrist vor der Geburt verkürzt, verlängert sie sich danach entsprechend, höchstens jedoch auf 16 Wochen. Beginnt ein vorzeitiges individuelles Beschäftigungsverbot, gebührt das Wochengeld bereits ab dem Ausstellungsdatum des Freistellungszeugnisses. Der Anspruch deckt damit die gesamte Zeit des Beschäftigungsverbots ab.
Die Höhe orientiert sich am Nettoarbeitsverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Zu diesem Nettoverdienst werden anteilige Sonderzahlungen hinzugerechnet. Aus dem so ermittelten Betrag wird ein Tagesdurchschnitt gebildet, der als tägliches Wochengeld gebührt. Das Wochengeld soll damit den entfallenden Nettolohn möglichst genau ersetzen. Es wird monatlich im Nachhinein ausgezahlt.
Für Sonderfälle gelten eigene Regeln. Bei vorherigem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gibt es den bisherigen Betrag zuzüglich eines Zuschlags. Selbstversicherte geringfügig Beschäftigte erhalten einen festen Tagesbetrag. Wird während einer Elternkarenz ein weiteres Kind geboren, kann ein Sonderwochengeld in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Bemessungsgrundlage gebühren. Diese Sonderregeln sollen sicherstellen, dass auch in atypischen Erwerbssituationen eine Absicherung besteht.
Weil die Bemessung auf dem Verdienst der letzten Monate vor dem Mutterschutz beruht, wirken sich Arbeitszeit, Überstunden und Sonderzahlungen in diesem Zeitraum unmittelbar auf die Höhe aus. Eine korrekte Abrechnung in den Monaten vor Beginn der Schutzfrist ist daher wichtig, weil Fehler sich direkt im Wochengeld niederschlagen. Das Dienstverhältnis bleibt während des Bezugs aufrecht, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird. Für den Betrieb bedeutet das, den Status korrekt zu führen und die relevanten Zeiträume sauber abzugrenzen. So ist gewährleistet, dass der Übergang vom Entgelt zum Wochengeld reibungslos erfolgt.
Das Wochengeld ist die zentrale Geldleistung, die den Einkommensausfall während des Beschäftigungsverbots rund um die Geburt abfedert. Es stellt sicher, dass werdende und frischgebackene Mütter in der geschützten Zeit finanziell abgesichert sind, obwohl sie nicht arbeiten dürfen und daher kein Entgelt beziehen.
Weil sich die Höhe nach dem Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes richtet, wirken sich die in diesem Zeitraum erzielten Bezüge unmittelbar aus. Schwankende Arbeitszeiten, Überstunden oder Sonderzahlungen in diesen Monaten beeinflussen damit die Leistung. Eine korrekte Abrechnung in dieser Phase ist deshalb besonders wichtig.
Für Dienstgeber ist bedeutsam, dass das Dienstverhältnis während des Wochengeldbezugs aufrecht bleibt. Es wird lediglich die Arbeitsleistung ausgesetzt, während die Beschäftigte abgesichert ist und der besondere Kündigungsschutz gilt. Der Betrieb muss den Status korrekt führen und die Übergänge zwischen Entgelt, Wochengeld und einer anschließenden Karenz sauber abgrenzen.
Neben dem regulären Wochengeld gibt es Sonderformen, etwa das Sonderwochengeld bei einer weiteren Geburt während der Elternkarenz oder eigene Regelungen für geringfügig selbstversicherte Frauen. Diese Sonderfälle stellen sicher, dass auch atypische Erwerbsverläufe abgesichert sind, und sollten im Einzelfall mit der Krankenversicherung abgeklärt werden.
Das Wochengeld ist von späteren Familienleistungen wie dem Kinderbetreuungsgeld zu unterscheiden, das erst nach dem Ende der Schutzfrist und der Wochengeldbezugszeit einsetzen kann. Für einen lückenlosen Einkommensverlauf ist es wichtig, die Übergänge zwischen Wochengeld, einer anschließenden Karenz und dem Kinderbetreuungsgeld rechtzeitig zu planen. Beratungsstellen und die Krankenversicherung geben dazu im Einzelfall Auskunft.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Oegk).