Zeiterfassung Pflicht 2026: Was das finale Gesetz fürs Büro bedeutet
03.05.2026 · Quelle: MagicOffice
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist längst Realität – auch wenn das neue Arbeitszeitgesetz noch nicht final verabschiedet ist. Für Büros und KMU bedeutet das: Wer jetzt vorbereitet ist, gerät nicht unter Druck, wenn die geplante Reform kommt.
Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, nach der Arbeitgeber ein verlässliches System zur Erfassung der Arbeitszeit bereitstellen müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 nachgezogen und entschieden, dass diese Pflicht bereits heute aus dem bestehenden Arbeitsschutzrecht folgt. Es braucht also kein neues Gesetz, damit erfasst werden muss – die Pflicht gilt bereits.
Die geplante Novelle des Arbeitszeitgesetzes soll vor allem klären, wie erfasst wird: voraussichtlich grundsätzlich in elektronischer Form, mit Übergangsregelungen für kleinere Betriebe und der Möglichkeit, Aufzeichnungspflichten an Beschäftigte zu delegieren. Konkrete Fristen und Details werden im Gesetzgebungsverfahren noch verhandelt, weshalb man hier nichts überstürzen, aber auch nicht abwarten sollte.
Praktisch heißt das fürs Büro: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollten dokumentiert werden – nachvollziehbar und manipulationssicher. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, entbindet aber nicht von der Aufzeichnung. Wer heute eine saubere, digitale Lösung einführt, erfüllt die bestehende Pflicht und ist für die kommenden Vorgaben gerüstet.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (MagicOffice).