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aktuelle Gesetzeslage

Telefonische Krankmeldung – seit dem 07.12.2023, aufgrund eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt. Da seit dem 01.01.2023 sind Mitarbeiter nicht mehr verpflichtet sind, eine Krankmeldung vom Arzt beim Arbeitgeber abzugeben wird damit gerechnet, dass im Personalbüro künftig gar keine Krankmeldungen in Papierform mehr ankommen.

Patienten, die sich telefonisch krankmelden, erscheinen folglich auch nicht in der Praxis, um für ihren Arbeitgeber eine Krankmeldung anzufordern.

Das Resultat: das Personalbüro erhält ab sofort (wenn überhaupt) nur noch Krankmeldungen von Mitarbeiter, die beim Arzt vorstellig waren – und dies freiwillig, da die Mitarbeiter nicht mehr zur Vorlage einer Krankmeldung verpflichtet sind.

Es gibt Regeln für die Krankschreibung am Telefon

Die Regelung greift für Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams damit entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.

Unsere Zeiterfassungssoftware greift diese Veränderung auf und holt Krankmeldungen automatisch von den Krankenkassen ab.

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Zeiterfassungspflicht – die aktuelle Gesetzeslage zur Zeiterfassungspflicht in Deutschland sieht wie folgt aus:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 entschieden, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuzeichnen ist​​.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) reagierte auf diese Rechtsprechung mit einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes im April 2023. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die Praktiken der Arbeitszeiterfassung zu kodifizieren und zu präzisieren​​.

Seit 2023 wird die Arbeitszeiterfassung in Deutschland strenger gehandhabt. Während zuvor nur in einigen Branchen alle Arbeitszeiten detailliert erfasst werden mussten, ist dies nun für alle Unternehmen Pflicht​​.

Firmen sind ab 2023 verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch und elektronisch zu erfassen und zu dokumentieren. Für Arbeitnehmer im Handwerk gibt es jedoch noch keine Verpflichtung, ihre Arbeitszeiten rein digital zu erfassen​​.

Diese Gesetzeslage spiegelt den aktuellen Stand der Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung in Deutschland wider und zeigt eine deutliche Verschärfung der Vorschriften.

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