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Gesetz zur Arbeitszeiterfassung frühestens im zweiten Quartal 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf für ein geändertes Arbeitszeitgesetz vorgelegt, welcher die elektronische Arbeitszeiterfassung für Unternehmen in Deutschland verbindlich macht. Dieser Entwurf folgt den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Laut dem Entwurf sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch aufzuzeichnen. Arbeitnehmer können zwar die Erfassung selbst übernehmen, doch die Verantwortung liegt weiterhin bei den Arbeitgebern. Sie müssen sicherstellen, dass alle Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden​​.

Der Entwurf sieht aber auch Ausnahmen und Übergangsfristen vor. Kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden sollen von der elektronischen Zeiterfassung ausgenommen werden. Für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, bei Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden beträgt sie zwei Jahre und für Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ein Jahr. Es besteht zudem die Möglichkeit, per Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung von der elektronischen Form der Zeiterfassung abzuweichen, beispielsweise hin zu einer händischen Dokumentation auf Papier​​.

Dieser Gesetzentwurf wird kontrovers diskutiert.

Kritik kommt etwa vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, der die Pläne als nicht praxistauglich bezeichnet, insbesondere für dezentrale Dienstleistungsberufe wie Gebäudereiniger. Diese arbeiten oft im externen Kundenauftrag und an unterschiedlichen Orten, was die elektronische Erfassung erschwert. Stift und Zettel waren bisher übliche Mittel für die Arbeitszeiterfassung und sollten nach Meinung des Verbands auch weiterhin erlaubt sein. Der Referentenentwurf ist derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung​​.

Ein weiteres Diskussionsthema ist die Verknüpfung von Arbeitszeiterfassung und Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, FDP und Grüne darauf verständigt, eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit zu schaffen. Dies findet sich jedoch nicht im aktuellen Gesetzentwurf.

Die FDP fordert mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung, was bedeutet, dass die Beschäftigten flexibler über die Verteilung ihrer Arbeitszeit entscheiden können. Diese Flexibilisierung ist vor allem in Hinblick auf die digitalisierte und vernetzte Arbeitswelt von Bedeutung, um auf veränderte Arbeitsanforderungen reagieren zu können. Kritik am aktuellen Entwurf bezieht sich vor allem darauf, dass er die nötige Flexibilität vermissen lässt und stattdessen zu starker Regulierung führen könnte

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