§ 5 EntgFG: Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit
14.03.2025 · Quelle: Gesetze im Internet
Seit 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitgeber verbindlich — der gelbe Papierschein ist abgelöst.
Für gesetzlich Versicherte stellt die Arztpraxis die AU digital aus und übermittelt sie an die Krankenkasse, bei der der Arbeitgeber sie abruft. Beschäftigte müssen ihre Krankmeldung weiterhin selbst und fristgerecht anzeigen; nur das Einreichen des Papiers entfällt.
Abrufen darf der Arbeitgeber erst nach erfolgter Krankmeldung. Sinnvoll ist der Abruf einen Tag nach der vereinbarten Meldung, da Praxen teils nachts übermitteln. Privathaushalts-Minijobs und Privatversicherte sind ausgenommen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Gesetze im Internet).