Acht Stunden, Pause, elf Stunden Ruhe: die Arbeitszeitgrenzen aus Sicht der Zollkontrolle
16.12.2025 · Quelle: Zoll
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden und schreibt Pausen sowie elf Stunden Ruhezeit vor.
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden von 45 Minuten einzulegen.
Nach Arbeitsende ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten. Der Zoll kontrolliert in bestimmten Branchen, ob diese Grenzen eingehalten werden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Zoll).