BUAG-Novelle 2026: BauID-Karte und 320 Stunden Schlechtwetter-Kontingent
17.09.2026 · Quelle: wt-trampitsch.at
Österreichs Bauwirtschaft bekommt ihr Regelwerk modernisiert: Die Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) bringt eine kostenlose BauID-Karte für alle Bauarbeiter, rein elektronische Unterlagen bei grenzüberschreitender Entsendung, klarere Abgrenzungen für Metalltechnik- und Spenglerbetriebe – und ab 1. November 2026 ein einheitliches Schlechtwetter-Jahreskontingent von 320 Stunden statt der bisher getrennten Sommer- und Wintertöpfe. Für Lohnverrechnung und Baustellendokumentation lohnt der frühe Blick auf die Details.
Der Hintergrund: Das BUAG regelt für das Baugewerbe, was sonst der einzelne Arbeitgeber verwaltet – Urlaub, Abfertigung, Winterfeiertage und Überbrückungsgeld laufen über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), die auch die Schlechtwetterentschädigung abwickelt. Wer Bauarbeiter beschäftigt, meldet Beschäftigungszeiten und Löhne an die Kasse; entsprechend unmittelbar wirken sich Gesetzesänderungen auf die betriebliche Zeiterfassung und Lohnverrechnung aus.
Die BauID-Karte: Künftig erhalten alle dem BUAG unterliegenden Arbeitnehmer kostenlos eine BauID-Karte. Beschäftigte können damit ihr Urlaubsguthaben, den gemeldeten Stundenlohn und weitere Beschäftigungsdaten eigenständig abfragen – ein Stück Transparenz, das zugleich Druck auf die Datenqualität der Arbeitgebermeldungen erzeugt. Die Ausstellung an alle Beschäftigten muss bis zum 30. Juni 2029 abgeschlossen sein.
Das Schlechtwetter-Kontingent: Die praktisch wichtigste Änderung betrifft die Schlechtwetterentschädigung. Bisher war der Anspruch zweigeteilt: höchstens 200 verrechenbare Ausfallstunden in der Winterperiode und 120 in der Sommerperiode – nicht übertragbar, ungenutzte Sommerstunden verfielen. Ab dem 1. November 2026 werden beide Perioden zusammengezogen; für den Jahreszeitraum vom 1. November bis zum 31. Oktober können höchstens 320 ausfallende Arbeitsstunden verrechnet werden. Betriebe gewinnen Spielraum, weil Hitze-, Regen- und Frosttage nicht mehr in starre Halbjahrestöpfe fallen, sondern flexibel übers Baujahr verteilt werden können.
Die Abwicklung: An der Mechanik der Entschädigung ändert die Novelle nichts. Fällt Arbeit wegen Schlechtwetters aus, erhalten die Beschäftigten 60 Prozent ihres Lohns für die ausgefallenen Stunden; der Betrieb beantragt die Rückerstattung bei der BUAK, die anhand der Wetterkriterien prüft. Entscheidend bleibt die Dokumentation: Jede Ausfallstunde muss je Mitarbeiter, Tag und Baustelle belegbar sein – und ab November 2026 korrekt dem neuen Jahreszeitraum zugeordnet werden, damit das 320-Stunden-Kontingent weder ungenutzt bleibt noch überschritten wird.
Die Entsendung: Bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz mussten bislang diverse Unterlagen am Einsatzort bereitgehalten werden. Künftig dürfen diese ausschließlich elektronisch vorgehalten werden; anzuzeigen ist das in der ZKO-Meldung. Für Betriebe mit Montage- und Baustelleneinsätzen im Ausland entfällt damit das Nachführen von Papierordnern – vorausgesetzt, die digitalen Unterlagen sind vor Ort tatsächlich abrufbar.
Die Abgrenzungsfragen: Betriebe mit Metalltechnik-Gewerbeberechtigung unterliegen grundsätzlich nicht dem BUAG – ausgenommen jene, die bestimmte Fassadensysteme montieren. Spenglerbetriebe, die erst mit der Novelle 2024 in das BUAK-System einbezogen wurden, erhalten eine Austrittsoption unter definierten Bedingungen; die Anträge sind fristgebunden bis 31. Oktober 2026 beziehungsweise 31. Oktober 2027 zu stellen. Betroffene Betriebe sollten die Frist nicht verstreichen lassen, ohne die Folgen für Urlaubs- und Abfertigungsansprüche ihrer Mitarbeiter durchgerechnet zu haben.
Redaktioneller Überblick zu „BUAG-Novelle 2026: BauID-Karte und 320 Stunden Schlechtwetter-Kontingent“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (wt-trampitsch.at).