Ferienanspruch in der Schweiz: mindestens vier Wochen pro Jahr
11.05.2026 · Quelle: Fedlex / OR
Das Obligationenrecht garantiert Arbeitnehmenden in der Schweiz mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr – jüngeren Mitarbeitenden sogar fünf.
Der gesetzliche Mindestferienanspruch ist in Artikel 329a OR geregelt. Er beträgt mindestens vier Wochen pro Dienstjahr. Für Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es mindestens fünf Wochen.
Dieser Anspruch ist ein Mindeststandard. Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag können mehr Ferien vorsehen, aber nicht weniger. Eine Reduktion zum Nachteil der Arbeitnehmenden ist unzulässig.
Ferien sollen der Erholung dienen. Deshalb sind im Regelfall mindestens zwei Ferienwochen zusammenhängend zu gewähren. Eine Auszahlung statt Bezug ist während des laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht zulässig.
Wer nur einen Teil des Jahres arbeitet oder das Pensum ändert, erhält die Ferien anteilig. Bei längeren Absenzen kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Fedlex / OR).