Hitzefrei am Bau: Die 32,5-Grad-Regel und die neue Hitzeschutzverordnung in Österreich
06.08.2026 · Quelle: OTS / GBH
Der Sommer 2026 hat Österreichs Baustellen einen Rekord beschert: Bereits nach zwei Monaten hatten 1.792 Betriebe mehr als 40.000 Bauarbeitern Hitzefrei gewährt – mehr als je zuvor in einem gesamten Jahr seit Einführung der Regelung 2013. Hinter der Bilanz der Gewerkschaft Bau-Holz stehen zwei Regelwerke, die jeder Betrieb kennen sollte: die 32,5-Grad-Regel des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes und die seit Jahresbeginn geltende Hitzeschutzverordnung.
Die 32,5-Grad-Regel am Bau: Misst die nächstgelegene Messstation der GeoSphere Austria 32,5 Grad, kann der Arbeitgeber die Arbeit hitzebedingt einstellen. Rechtsgrundlage ist das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz: Die Beschäftigten erhalten für die ausgefallenen Stunden 60 Prozent ihres Lohns, und der Betrieb holt sich diese Entschädigung über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zurück. Die BUAK stellt dafür ein eigenes Hitze-Prognosemodell bereit, mit dem Betriebe die Überschreitung der Schwelle je Standort nachvollziehen können.
Der Haken an der Freiwilligkeit: Ob hitzefrei gegeben wird, entscheidet allein der Arbeitgeber. Genau daran entzündet sich die Kritik der Gewerkschaft – trotz Rekordwerten erhält längst nicht jeder Bauarbeiter den Schutz. Für Betriebe spricht ökonomisch wenig dagegen: Der Lohnkostenanteil wird großteils erstattet, während Hitzearbeit Unfallrisiko und Leistungsabfall deutlich erhöht.
Neu seit 1. Jänner 2026 – die Hitzeschutzverordnung: Sie gilt branchenübergreifend und knüpft an die Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria an. Ab Warnstufe 2, also etwa 30 Grad, müssen Arbeitgeber aktiv werden: Trinkwasser bereitstellen, Beschattung organisieren, zusätzliche Pausen gewähren oder die Arbeitsorganisation anpassen – vom vorgezogenen Arbeitsbeginn über verlängerte Mittagspausen bis zur Verschiebung schwerer Arbeiten in kühlere Tagesrandzeiten.
Der Rekord im Kontext: Bemerkenswert an den Zahlen 2026 ist die Konzentration – die Spitzenwerte entstanden an nur 13 Hitzetagen, verglichen mit 22 im gesamten Vorjahr. Hitzeperioden treffen Betriebe also kürzer, aber härter. Das erhöht den Druck, kurzfristig umzuplanen: Schichten verlegen, Pausen einschieben, Baustellen zeitweise räumen – und all das nachvollziehbar zu dokumentieren.
Warum die Zeiterfassung entscheidend ist: Hitzefrei-Stunden sind Ausfallzeiten eigener Art. Für die BUAK-Rückerstattung müssen sie je Mitarbeiter, Tag und Baustelle belegbar sein; in der Lohnverrechnung sind sie mit 60 Prozent zu bewerten und von normalen Arbeits-, Pausen-, Urlaubs- und Krankenzeiten zu trennen. Parallel bleibt die allgemeine Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG bestehen – auch an Tagen, an denen der Arbeitsbeginn kurzfristig auf 6 Uhr vorgezogen oder die Baustelle mittags geräumt wird.
Das Fazit für Betriebe: Wer Hitzetage sauber erfasst, verliert kein Geld – weder an die BUAK noch im Lohnbüro. Wer improvisiert, riskiert Erstattungslücken, fehlerhafte Abrechnungen und Dokumentationsmängel. Die Rekordwerte von 2026 dürften kein Ausreißer bleiben; Hitzemanagement wird zum festen Bestandteil der Arbeitszeitplanung am Bau.
Redaktioneller Überblick zu „Hitzefrei am Bau: Die 32,5-Grad-Regel und die neue Hitzeschutzverordnung in Österreich“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (OTS / GBH).