Homeoffice in der Schweiz: Arbeitszeit auch zu Hause erfassen
11.04.2026 · Quelle: SECO
Im Homeoffice gelten dieselben arbeitsrechtlichen Regeln wie im Betrieb – die Arbeitszeit muss auch von zu Hause aus erfasst werden.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht in der Schweiz nicht. Telearbeit wird über den Arbeitsvertrag, ein Reglement oder eine Weisung geregelt. Wo das Arbeitsgesetz im Betrieb gilt, gilt es auch für die Arbeit zu Hause.
Das bedeutet: Höchstarbeitszeit, Pausen, die tägliche Ruhezeit von elf Stunden sowie die Vorschriften zu Nacht- und Sonntagsarbeit sind auch im Homeoffice einzuhalten. Reine Bürotätigkeit ausserhalb des Tagesfensters bedarf einer Bewilligung.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt unverändert. Auch im Homeoffice müssen Arbeits- und Ruhezeiten dokumentiert und die Aufzeichnungen für die Arbeitsinspektorate bereitgehalten werden.
Wichtig ist das Spannungsfeld zwischen Erreichbarkeit und Ruhezeit. Eine ständige Erreichbarkeit kann die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit untergraben. Klare Vereinbarungen zur Nichterreichbarkeit schaffen Abhilfe.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).