Minijob 2027: Pauschsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen
08.09.2026 · Quelle: Minijob-Zentrale
Der Minijob wird umgebaut: Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, das die Pauschsteuer für gewerbliche Minijobs von 2 auf 5 Prozent anhebt. Es ist der dritte Kostenschub binnen weniger Monate – nach der bereits beschlossenen Erhöhung der Krankenkassen-Pauschale und dem geplanten Pflegebeitrag. Die Minijob-Zentrale hat die Vorhaben in einer Chronologie zusammengetragen; für Arbeitgeber lohnt der genaue Blick, was fix ist und was noch Entwurf.
Die Pauschsteuer: Arbeitgeber, die die Lohnsteuer für einen gewerblichen Minijob pauschal abführen, zahlen dafür heute 2 Prozent des Verdienstes. Der am 2. September beschlossene Regierungsentwurf hebt diesen Satz zum 1. Januar 2027 auf 5 Prozent an. Noch ist das kein geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat müssen das Einkommensteuerreformgesetz 2027 erst verabschieden, einzelne Regelungen können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Die Richtung aber ist klar – die pauschale Abgeltung der Steuer wird mehr als doppelt so teuer.
Die Krankenversicherung: Bereits beschlossene Sache ist die Anhebung des Pauschalbeitrags zur Krankenversicherung. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und hebt die Pauschale für gewerbliche Minijobs zum 1. Januar 2027 von 13 Prozent an; die Minijob-Zentrale beziffert den neuen Satz auf voraussichtlich 17,5 Prozent.
Die Pflegeversicherung: Neu wäre ein eigener Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung, den es für Minijobs bislang nicht gibt. Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom Juni 2026 sieht ab Januar 2027 den vollen Beitragssatz von 3,6 Prozent für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich vor; für Haushaltshilfen in Privathaushalten sollen 1,5 Prozent gelten. Als Referentenentwurf steht dieses Vorhaben noch am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens – hier ist am meisten Bewegung möglich.
Die Gesamtrechnung: Addiert man die pauschale Rentenversicherung (15 Prozent), die künftige Krankenkassen-Pauschale (17,5 Prozent), den geplanten Pflegebeitrag (3,6 Prozent) und die höhere Pauschsteuer (5 Prozent), lägen die Arbeitgeberabgaben ab 2027 bei gut 41 Prozent des Verdienstes – Umlagen für Krankheit, Mutterschaft und Insolvenzgeld kommen hinzu. Heute sind es 30 Prozent plus Umlagen. Gleichzeitig steigt die Verdienstgrenze: Weil sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist (Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3), klettert sie mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat. Ein voll ausgeschöpfter Minijob kostet den Arbeitgeber damit rund 70 Euro mehr pro Monat als heute.
Die Rentenversicherung: Perspektivisch steht noch mehr zur Debatte. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, die Opt-out-Möglichkeit – also die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag – zu beenden und den „steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus“ des Minijobs grundsätzlich abzuschaffen; ausgenommen bleiben sollen nur Schüler. Das ist bislang eine Empfehlung ohne Gesetzentwurf, zeigt aber, wohin die politische Diskussion läuft.
Das Fazit für die Praxis: Arbeitgeber mit vielen Minijobbern sollten die Personalkosten 2027 jetzt kalkulieren – und durchrechnen, ob ein sozialversicherungspflichtiger Midijob im Übergangsbereich bis 2.000 Euro im Einzelfall günstiger fährt als der pauschal abgerechnete Minijob. Unverändert bleibt die Pflicht, Verdienstgrenze und Arbeitszeiten im Blick zu behalten: Wer die Grenze überschreitet, rutscht in die Sozialversicherungspflicht, und die Arbeitszeiten von Minijobbern sind nach § 17 MiLoG ohnehin binnen sieben Tagen zu dokumentieren.
Redaktioneller Überblick zu „Minijob 2027: Pauschsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Minijob-Zentrale).