Ruhezeiten und Pausen nach dem schweizerischen Arbeitsgesetz
29.05.2026 · Quelle: Fedlex / ArG
Das Arbeitsgesetz schreibt klare Pausen während des Arbeitstags und eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor.
Die Pausenregelung richtet sich nach der Dauer des Arbeitstags. Bei mehr als fünfeinhalb Stunden Arbeit steht eine Viertelstunde Pause zu, bei mehr als sieben Stunden eine halbe Stunde und bei mehr als neun Stunden eine ganze Stunde. Längere Pausen können aufgeteilt werden.
Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und sind daher in der Regel unbezahlt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen werden darf – dann zählt die Pause als Arbeitszeit.
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf aufeinanderfolgende Stunden. Sie darf einmal pro Woche bis auf acht Stunden verkürzt werden, sofern im Durchschnitt von zwei Wochen elf Stunden eingehalten werden.
Diese Vorschriften schützen die Gesundheit und gelten unabhängig vom Arbeitszeitmodell – auch bei Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Fedlex / ArG).