Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich: Ablauf, Grenzen und Zusammenspiel mit der eAU
22.01.2024 · Quelle: Bundesregierung
Die telefonische Krankschreibung ist dauerhaft möglich: Bei leichteren Erkrankungen können sich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ohne Praxisbesuch arbeitsunfähig melden.
Während der Corona-Pandemie wurde die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als befristete Sonderregelung eingeführt, um Arztpraxen zu entlasten und Ansteckungen zu vermeiden. Wegen der guten Erfahrungen wurde die Möglichkeit anschließend dauerhaft verankert. Grundlage ist eine Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses, der die Einzelheiten in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie festlegt.
Die telefonische Krankschreibung kommt nur bei Erkrankungen mit leichteren Symptomen in Betracht. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bereits bekannt ist. Liegt kein solches Behandlungsverhältnis vor, ist eine telefonische Feststellung nicht zulässig; in diesem Fall bleibt der persönliche Praxisbesuch oder eine Videosprechstunde erforderlich.
Die Ärztin oder der Arzt muss sich im Telefonat ein hinreichendes Bild vom Gesundheitszustand machen können. Ist eine zuverlässige Einschätzung am Telefon nicht möglich, ist die persönliche Untersuchung notwendig. Die telefonische Krankschreibung ist damit kein Automatismus, sondern bleibt eine ärztliche Entscheidung im Einzelfall.
Die Dauer der telefonisch festgestellten Arbeitsunfähigkeit ist begrenzt. Sie kann für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden; eine Verlängerung allein per Telefon ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit zuvor schon telefonisch festgestellt wurde. Für längere oder unklare Verläufe ist der direkte Kontakt mit der Praxis vorgesehen.
Unabhängig vom Weg der Feststellung gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Praxis übermittelt die Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Der Arbeitgeber erhält die Bescheinigung nicht mehr in Papierform vom Beschäftigten, sondern ruft die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Die telefonische Krankschreibung und die eAU greifen damit ineinander.
Für Beschäftigte bedeutet das: Die Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen, bleibt bestehen. Sie ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz und gilt unabhängig davon, wie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde. Lediglich die Vorlage des Papierscheins entfällt für gesetzlich Versicherte durch das eAU-Verfahren.
Arbeitgeber sollten beachten, dass sie die eAU aktiv abrufen müssen und der Abruf erst nach ärztlicher Feststellung und elektronischer Meldung erfolgreich ist. Privatversicherte sowie bestimmte Sonderfälle sind vom eAU-Verfahren ausgenommen und legen weiterhin eine Bescheinigung vor. Eine verlässliche organisatorische Anbindung an das Verfahren erspart Rückfragen und Verzögerungen.
Insgesamt verbindet die dauerhafte telefonische Krankschreibung Bürokratieabbau mit ärztlicher Sorgfalt. Sie erleichtert den Umgang mit kurzen, leichten Erkrankungen, ersetzt aber nicht die ärztliche Beurteilung in komplizierteren Fällen. Für den betrieblichen Ablauf zählt vor allem, Krankmeldungen sauber zu erfassen und den eAU-Abruf zuverlässig zu organisieren.
Zu beachten ist, dass die telefonische Feststellung neben die etablierte Videosprechstunde tritt. Beide Wege ersparen den Praxisbesuch, unterscheiden sich aber in den Voraussetzungen. Die Videosprechstunde erlaubt eine visuelle Einschätzung und kommt auch bei nicht persönlich bekannten Patienten in Betracht, während die telefonische Krankschreibung ein bestehendes Behandlungsverhältnis und leichtere Symptome voraussetzt.
Für die Lohnfortzahlung ändert sich durch den Feststellungsweg nichts. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den allgemeinen Regeln und besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit telefonisch, per Video oder in der Praxis bescheinigt wurde. Entscheidend bleibt, dass eine ärztliche Feststellung vorliegt und der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird.
Redaktioneller Überblick zu „Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich: Ablauf, Grenzen und Zusammenspiel mit der eAU“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Bundesregierung).