Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich: Ablauf, Grenzen und Zusammenspiel mit der eAU
22.01.2024 · Quelle: Bundesregierung
Die telefonische Krankschreibung ist dauerhaft möglich: Bei leichteren Erkrankungen können sich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ohne Praxisbesuch arbeitsunfähig melden.
Seit Dezember 2023 ist die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit eine reguläre Möglichkeit. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bereits bekannt ist und keine schwere Symptomatik vorliegt, die eine persönliche Untersuchung erfordert.
Die Krankschreibung per Telefon ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Die ärztliche Bescheinigung fließt anschließend wie gewohnt in das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ein, sodass die Krankenkasse die Daten elektronisch erhält und der Arbeitgeber sie dort abrufen kann.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Bundesregierung).