Was der Zoll kontrolliert: Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit nach dem MiLoG
20.02.2026 · Quelle: Zoll
Neben dem Mindestlohn überwacht der Zoll, ob Arbeitgeber ihre Melde-, Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten erfüllen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft nicht nur, ob der Mindestlohn gezahlt wird, sondern auch, ob die begleitenden Pflichten eingehalten werden. Dazu gehören die Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach § 17 MiLoG, die Bereithaltung der erforderlichen Unterlagen im Inland sowie – bei ausländischen Arbeitgebern – Meldepflichten vor Beginn der Tätigkeit.
Arbeitgeber müssen bei einer Prüfung mitwirken: Unterlagen vorlegen, Auskünfte erteilen und den Prüferinnen und Prüfern Zugang gewähren. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert ein Bußgeld.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Zoll).