Zeiterfassungsterminal
Ein Zeiterfassungsterminal ist ein fest installiertes Gerät, an dem Beschäftigte ihre Arbeitszeit durch Eingabe oder Identifikation buchen.
Das Zeiterfassungsterminal ist der moderne Nachfolger der mechanischen Stempeluhr. Es wird an zentralen Punkten wie Eingängen, Werkstoren oder Abteilungen montiert. Beschäftigte buchen Kommen, Gehen, Pausen oder Dienstgänge, indem sie sich am Gerät identifizieren. Die Buchungen werden im Terminal gespeichert und an die zentrale Zeiterfassungssoftware übermittelt, die daraus Arbeitszeiten, Salden und Auswertungen berechnet.
Zur Identifikation kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz: die Eingabe einer Personalnummer mit PIN, das Vorhalten eines RFID-Ausweises oder Transponders sowie biometrische Methoden wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Viele Terminals verfügen über einen Touchscreen, zeigen den aktuellen Saldo an und lassen sich mit dem Firmenlogo gestalten. Manche fungieren zugleich als Zutrittskontrolle und öffnen Türen.
Ein wichtiges Merkmal sind autarke Terminals. Sie arbeiten unabhängig vom Server und speichern tausende Buchungen lokal. Selbst an Standorten ohne dauerhafte Verbindung – etwa auf einer Baustelle oder in einem Baucontainer – erfassen sie zuverlässig weiter; der Server holt die Daten später per Netzwerk, WLAN oder Mobilfunk ab. Dadurch bleibt die Erfassung bei Netzausfall lückenlos.
Hardwareseitig reicht das Spektrum von robusten Industrieterminals in Aluminiumgehäuse mit Transponder- und Fingerabdruckleser bis zu preiswerteren Kunststoffgeräten und Tablet-basierten Terminals mit NFC. Die Auswahl richtet sich nach Umgebung (Innen-/Außenbereich, Verschmutzung), gewünschtem Identifikationsverfahren und Anzahl der Nutzer.
Biometrische Terminals sind datenschutzrechtlich besonders sensibel, da sie Körpermerkmale verarbeiten; ihr Einsatz setzt eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere tragfähige Rechtsgrundlage voraus und ist mitbestimmungspflichtig. Als Grenzen der Terminal-Lösung gelten zudem Anschaffungs- und Wartungskosten sowie Warteschlangen zu Schichtbeginn, weshalb Terminals häufig mit mobilen und browserbasierten Erfassungswegen kombiniert werden.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Biometrische Erfassung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats und auf Basis der DSGVO/des DSG zulässig. Schweiz: Verhaltens- und Überwachungssysteme zur reinen Kontrolle sind nach Art. 26 ArGV 3 unzulässig; Zeiterfassung ist davon abzugrenzen.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.