Anwesenheitszeit
Die Anwesenheitszeit umfasst die gesamte Zeit der Anwesenheit im Betrieb, einschließlich der Pausen, und ist nicht mit der Arbeitszeit gleichzusetzen.
Die Anwesenheitszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Beschäftigte im Betrieb oder an ihrem Arbeitsort anwesend sind. Sie reicht in der Regel vom Betreten bis zum Verlassen des Arbeitsplatzes und schließt im Unterschied zur reinen Arbeitszeit auch die Pausen mit ein.
Anwesenheitszeit und Arbeitszeit sind nicht deckungsgleich. Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Klassische Erfassungssysteme messen häufig zunächst die Anwesenheit; die tatsächliche Arbeitszeit ergibt sich erst nach Abzug der Pausen.
In der Praxis kann Anwesenheit auch ohne Arbeitsleistung vorliegen, etwa bei bestimmten Wartezeiten. Umgekehrt zählen Grenzfälle wie Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz meist zur Arbeitszeit, während Rufbereitschaft außerhalb des Betriebs in der Regel anders bewertet wird. Maßgeblich ist, in welchem Umfang die Beschäftigten verfügbar sein oder tätig werden müssen.
Für die Zeiterfassung ist die Unterscheidung wichtig: Erfasst wird oft die Anwesenheit, bewertet und vergütet wird hingegen in der Regel die daraus abgeleitete Arbeitszeit. Hinterlegte Pausenregeln oder manuelle Buchungen sorgen für die korrekte Umrechnung.
Besondere Bedeutung gewinnt die Abgrenzung in Modellen mit hoher Eigenverantwortung, etwa bei der Vertrauensarbeitszeit, wo nicht die bloße Präsenz, sondern das Arbeitsergebnis im Vordergrund steht.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Anwesenheit wird i. d. R. über das AZG und Kollektivverträge geregelt. Schweiz: Präsenzzeit nach Arbeitsgesetz (ArG) und Betriebsreglement.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.