Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument der flexiblen Zeitbewirtschaftung, auf dem die tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit der vereinbarten Sollarbeitszeit abgeglichen und als Guthaben oder Schuld fortgeschrieben wird.
Das Arbeitszeitkonto erfasst die Differenz zwischen tatsächlich erbrachter und vertraglich vereinbarter Arbeitszeit. Mehrarbeit erhöht den Saldo als Zeitguthaben (Plusstunden), während geringere Arbeitsleistung zu einer Zeitschuld (Minusstunden) führt. Auf diese Weise lässt sich Arbeitszeit über einen Bezugszeitraum hinweg verteilen, ohne dass jede Schwankung sofort über die Vergütung abgegolten werden muss.
Üblich ist die Unterscheidung nach dem Ausgleichszeitraum. Kurzzeitkonten gleichen Schwankungen innerhalb weniger Monate bis zu einem Jahr aus; dazu zählen etwa Gleitzeit-, Ampel- und Überstundenkonten. Langzeitkonten beziehungsweise Wertguthaben sind auf längere Zeiträume angelegt und sollen größere Freistellungen wie Sabbaticals oder einen vorgezogenen Ruhestand ermöglichen.
Die Bedingungen eines Arbeitszeitkontos werden in der Regel durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt. Dort sind häufig Obergrenzen für den Plus- und Minussaldo, Regeln zum Ausgleich sowie Fristen für den Verfall von Guthaben geregelt.
Für Zeitguthaben, die über einen längeren Zeitraum bestehen, kann eine Insolvenzsicherung erforderlich sein, damit angesammelte Werte im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht verloren gehen. Arbeitszeitkonten sind in deutschen Betrieben weit verbreitet, wobei größere Unternehmen sie häufiger anbieten als kleine.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Zeitkonten meist über Gleitzeitvereinbarung im Kollektivvertrag. Schweiz: Arbeitszeitkonten betrieblich bzw. über GAV geregelt.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.