Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitmodelle bezeichnen die unterschiedlichen Schemata, nach denen Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit zwischen Betrieb und Beschäftigten geregelt werden.
Ein Arbeitszeitmodell legt fest, wie viele Stunden gearbeitet werden, wann diese Arbeit geleistet wird und wie sie sich über Tag, Woche, Monat oder Jahr verteilt. Die Bandbreite reicht von starren Vorgaben mit festen Anfangs- und Endzeiten bis zu flexiblen Modellen, bei denen die Beschäftigten Lage und teilweise auch Umfang ihrer Arbeitszeit mitbestimmen. Jedes Modell bringt Vor- und Nachteile für beide Seiten mit sich und wird in der Praxis häufig kombiniert.
Nach dem Umfang unterscheidet man vor allem Vollzeit und Teilzeit. Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die vergleichbarer Vollzeitkräfte; Sonderformen sind etwa Jobsharing oder die geringfügige Beschäftigung. Hinzu kommen Modelle mit schwankender Verteilung wie die Jahresarbeitszeit, bei der ein jährliches Stundenvolumen vereinbart und über Auftragsspitzen und ruhigere Phasen verteilt wird.
Nach der zeitlichen Flexibilität sind Gleitzeit, Funktionszeit und Vertrauensarbeitszeit von Bedeutung. Bei der Gleitzeit gibt es meist eine Kernzeit mit Anwesenheitspflicht und Gleitspannen davor und danach; Plus- und Minusstunden laufen über ein Arbeitszeitkonto auf. Vertrauensarbeitszeit verzichtet auf feste Vorgaben zur Lage der Arbeit und stellt das Ergebnis in den Vordergrund, entbindet den Arbeitgeber aber nicht von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Für Betriebe mit durchgehender oder erweiterter Betriebszeit sind Schicht- und Nachtarbeit typisch, etwa in Wechselschicht, rollierenden Schichtsystemen oder versetzten Arbeitszeiten. Ergänzend treten Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst auf. Neuere Modelle wie die Vier-Tage-Woche, Homeoffice und mobiles Arbeiten, Sabbaticals oder Lebensarbeitszeitkonten erweitern das Spektrum zusätzlich.
Die Wahl eines Modells hängt von betrieblichen Zielen, gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sowie tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen ab. Sie beeinflusst Wirtschaftlichkeit, Gesundheit der Beschäftigten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Attraktivität als Arbeitgeber. Eine tragfähige Lösung entsteht in der Regel im Zusammenwirken von Arbeitgeber, Beschäftigten und gegebenenfalls Betriebsrat.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Rahmen bildet das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG); Gleitzeit ist dort als Gleitzeitvereinbarung gesondert geregelt. Schweiz: Maßgeblich sind das Arbeitsgesetz (ArG) und das Obligationenrecht (OR); flexible Modelle wie die Jahresarbeitszeit sind verbreitet.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.