Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor übermäßiger Arbeitsbelastung.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die werktägliche Höchstarbeitszeit, die Ruhepausen, die Ruhezeiten sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Sein Zweck ist es, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, gleichzeitig flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen und den Sonntag sowie die gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zu wahren.
Das Gesetz gilt grundsätzlich für abhängig Beschäftigte. Ausgenommen sind unter anderem leitende Angestellte, Chefärztinnen und Chefärzte sowie bestimmte Personengruppen, für die eigene Vorschriften bestehen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das gesonderte Jugendarbeitsschutzgesetz.
Kernregelungen sind die werktägliche Höchstarbeitszeit von in der Regel acht, ausnahmsweise zehn Stunden, eine ununterbrochene Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen sowie Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeit. Länger als sechs Stunden am Stück darf grundsätzlich nicht ohne Pause gearbeitet werden.
Für Nacht- und Schichtarbeit sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit enthält das Gesetz besondere Schutz- und Ausgleichsvorschriften. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich unzulässig, jedoch sind zahlreiche Ausnahmen etwa für Pflege, Rettungsdienste oder durchlaufende Betriebe vorgesehen.
Das ArbZG enthält in § 16 zudem Aufzeichnungs- und Aushangpflichten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden; bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Arbeitskraft kommt auch eine Straftat in Betracht. Durch das EuGH-Urteil von 2019 und den BAG-Beschluss von 2022 hat die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung zusätzliche Bedeutung gewonnen.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Arbeitszeitgesetz (AZG). Schweiz: Arbeitsgesetz (ArG) mit Verordnungen (ArGV).
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.