Arbeitszeit
Arbeitszeit bezeichnet die Zeit vom Beginn bis zum Ende der beruflichen Tätigkeit, wobei die Ruhepausen grundsätzlich nicht mitgerechnet werden.
Der Begriff Arbeitszeit ist in Deutschland gesetzlich definiert: Nach § 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) handelt es sich um die Zeitspanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Pausen, in denen die Beschäftigten von jeder Arbeitsleistung freigestellt sind, zählen demnach in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Maßgeblich ist also die tatsächlich erbrachte Tätigkeit, nicht die bloße Anwesenheit im Betrieb.
Die gesetzlichen Grenzen ergeben sich vor allem aus dem ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden betragen und kann auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden. Für Beamtinnen und Beamte gelten gesonderte Regelungen über die Arbeitszeitverordnung.
Von der reinen Arbeitszeit zu unterscheiden sind die Ruhepausen während der Arbeit sowie die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Grenzfälle wie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft oder Reisezeiten werden im Einzelfall unterschiedlich bewertet, je nachdem, wie stark die Beschäftigten in ihrer Verfügbarkeit gebunden sind.
In der Praxis wird die Arbeitszeit durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge näher ausgestaltet. Der Betriebsrat hat dabei Mitbestimmungsrechte etwa bei Beginn, Ende und Verteilung der täglichen Arbeitszeit.
Es existieren zahlreiche Modelle zur flexiblen Gestaltung, darunter Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit sowie Arbeitszeit- und Lebensarbeitszeitkonten. Diese Modelle erlauben es, die geleistete Zeit über längere Zeiträume hinweg auszugleichen und auf betriebliche wie persönliche Bedürfnisse abzustimmen.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz (AZG). Schweiz: Arbeitszeit nach Arbeitsgesetz (ArG).
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.