BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung (2022, 1 ABR 22/21)
Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber nach geltendem Recht verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Gegenstand des Verfahrens war zunächst die Frage, ob ein Betriebsrat von sich aus die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems erzwingen kann (sogenanntes Initiativrecht). Bei der Prüfung dieser Frage gelangte das Gericht zu einer grundlegenderen Feststellung über die Pflichten des Arbeitgebers.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein eigenständiges Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer Zeiterfassung nicht besteht. Der Grund: Die Erfassung der Arbeitszeit ist bereits gesetzlich vorgeschrieben, sodass für ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in dieser Grundsatzfrage kein Raum bleibt.
Die gesetzliche Pflicht leitete das Gericht aus dem Arbeitsschutzgesetz ab, insbesondere aus § 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG, ausgelegt im Licht des EuGH-Urteils von 2019. Danach müssen Arbeitgeber ein System einrichten, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden – und zwar für die gesamte geleistete Arbeitszeit, nicht nur für Überstunden oder Sonntagsarbeit.
Das Gericht stellte zugleich klar, dass die Erfassung nicht zwingend elektronisch erfolgen muss. Auch eine Dokumentation auf Papier oder in Tabellenform kann grundsätzlich genügen; die konkrete Ausgestaltung hängt von den betrieblichen Umständen ab. Die Aufzeichnung kann zudem an Beschäftigte delegiert werden, bleibt aber in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Mit dem Beschluss wurde die Erfassung der Arbeitszeit für Betriebe in Deutschland faktisch zur unmittelbaren Pflicht. Er gilt als zentrale nationale Konkretisierung der europäischen Vorgaben und löste eine breite Debatte über die praktische Umsetzung sowie eine geplante gesetzliche Neuregelung aus.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Aufzeichnungspflicht ergibt sich bereits aus § 26 AZG. Schweiz: Erfassungspflicht im Arbeitsgesetz (ArG) verankert.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.