Mehrarbeit
Mehrarbeit bezeichnet Arbeitszeit, die über die vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgeht; im arbeitsrechtlichen Sinn meint der Begriff häufig die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit.
Der Begriff Mehrarbeit wird nicht einheitlich verwendet. Allgemein bezeichnet er Arbeitszeit, die die jeweils maßgebliche Regelarbeitszeit überschreitet. Diese ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz. In der arbeitsrechtlichen Fachsprache wird Mehrarbeit häufig enger gefasst und meint die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit.
Das Arbeitszeitgesetz setzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden fest, woraus sich bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 48 Stunden pro Woche ergeben. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich ist zulässig, sofern im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen die acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden.
Bei Teilzeitbeschäftigten ist die individuell vereinbarte Arbeitszeit maßgeblich. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Dezember 2024 ist ein tariflicher Überstundenzuschlag für Teilzeitkräfte grundsätzlich bereits ab der ersten Stunde zu zahlen, die ihre individuelle Arbeitszeit überschreitet, und nicht erst ab Erreichen der Vollzeitgrenze.
Für besondere Personengruppen gelten Schutzvorschriften. So können schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch IX verlangen, von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Auch für Jugendliche, werdende und stillende Mütter bestehen besondere Beschränkungen.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Mehrarbeit (v. a. bei Teilzeit) mit Zuschlag nach AZG/Kollektivvertrag. Schweiz: Mehrarbeit/Überzeit nach ArG, abzugrenzen von Überstunden nach OR.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.