Lohnabrechnung
Die Lohn- oder Entgeltabrechnung ist die vom Arbeitgeber erstellte, periodische Aufstellung über die Zusammensetzung des gezahlten Arbeitsentgelts.
Die Lohnabrechnung – auch Entgelt- oder Gehaltsabrechnung genannt – dokumentiert nachvollziehbar, wie sich die Vergütung eines Abrechnungszeitraums zusammensetzt und welcher Betrag tatsächlich ausgezahlt wird. Sie schafft Transparenz für Beschäftigte und dient zugleich als Nachweis gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern.
Die Erteilung einer Abrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Gewerbeordnung muss der Arbeitgeber bei Zahlung des Entgelts eine Abrechnung in Textform erteilen, die mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthält.
Typische Bestandteile sind das Bruttoentgelt einschließlich Zulagen und Sachbezügen, das steuer- und das sozialversicherungspflichtige Brutto, die Abzüge für Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Daraus ergeben sich das Nettoentgelt und der konkrete Auszahlungsbetrag.
Insbesondere bei Stundenlohn, Schichtarbeit oder variablen Vergütungsbestandteilen bilden die erfassten Arbeitszeiten die Grundlage der Abrechnung. Stunden, Zuschläge und Abwesenheiten müssen korrekt ermittelt und der Lohnbuchhaltung bereitgestellt werden, damit das Entgelt fehlerfrei berechnet werden kann.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Lohn-/Gehaltsabrechnung mit Lohnzettel (L16) und ÖGK-Meldungen. Schweiz: Lohnabrechnung mit AHV/IV/EO- und Quellensteuerabzügen.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.