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MiLoG Zeiterfassung – einfach erklärt

MiLoG Zeiterfassung gibt den rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Arbeitgeber Arbeitszeiten dokumentieren muessen — mit konkreten Fristen, Bussgeldern und Anforderungen an Objektivitaet und Manipulationssicherheit.

Seit dem EuGH-Urteil C-55/18 (14. Mai 2019) und dem BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 (13. September 2022) gilt die vollstaendige Arbeitszeiterfassung als unmittelbar verpflichtend fuer alle Arbeitgeber in Deutschland. Das System muss objektiv (nicht allein durch den Arbeitnehmer kontrollierbar), zuverlaessig (manipulationssichere Zeitstempel) und zugaenglich (fuer Arbeitgeber, Betriebsrat und Behoerden abrufbar) sein.

Die praktische Umsetzung in modernen Zeiterfassungssystemen folgt einem klaren Prinzip: Buchungen werden sofort auf dem zentralen Server gespeichert, nicht lokal auf dem Erfassungsgeraet. Das eliminiert Datenverlust bei Geraeteausfall und erfuellt die DSGVO-Anforderungen nach Art. 32 (technische Sicherheitsmassnahmen) ohne zusaetzliche Geraeteverschluesselung. Zugriff auf Auswertungen, Gleitzeitkonten und Stundennachweise erfolgt rollenbasiert — Mitarbeitende sehen nur ihre eigenen Daten, Vorgesetzte die ihrer Abteilung.

Die Schnittstelle zur Lohnabrechnung ist entscheidend: DATEV Lohn & Gehalt, SAGE und LEXWARE erhalten die Zeitdaten im jeweiligen Importformat — Normalstunden, Ueberstunden, Zuschlaege fuer Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach Par. 3b EStG — ohne manuelle Nacharbeit. Steuerberater erhalten die fertigen Daten per gesichertem Download; der Betrieb spart den Aufwand fuer monatliche Stundenzettel-Zusammenstellung vollstaendig.

Datenschutzrechtlich (DSGVO Art. 4, 26 BDSG) sind alle Arbeitszeitdaten personenbezogen. Das Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) muss die Zeiterfassung als Verarbeitungstaetigkeit ausfuehren: Zweck (Nachweis nach ArbZG, Lohnabrechnung), Betroffene, Empfaenger, Loeschfristen. Fuer Cloud-Loesungen gilt zusaetzlich: Serverstandort in Deutschland oder der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

MiLoG Zeiterfassung: Bezug zur Zeiterfassung

  • Zeiterfassung.CLOUD unterstuetzt MiLoG Zeiterfassung mit nativen Apps fuer alle Plattformen (Windows, Mac, iOS, Android), NFC-Terminals, Projektzeiterfassung auf 5 Ebenen und ITSG-zertifiziertem eAU-Abruf — Serverstandort Deutschland, DATEV/SAGE/LEXWARE-Export inklusive.
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Diese Definition erklärt MiLoG Zeiterfassung einfach und in eigenen Worten – die Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle: Zeiterfassung.CLOUD.

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