Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist die für nahezu alle Beschäftigten geltende verbindliche Untergrenze der Vergütung pro Arbeitsstunde.
Der gesetzliche Mindestlohn legt fest, welchen Stundenlohn Arbeitgeber in Deutschland mindestens zahlen müssen. Rechtsgrundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG), das zum 1. Januar 2015 in Kraft trat; der Einstiegswert lag damals bei 8,50 Euro brutto je Stunde.
Seither wurde der Mindestlohn mehrfach erhöht. Im Jahr 2025 betrug er 12,82 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 stieg er auf 13,90 Euro, und zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro vorgesehen (Stand: 2026).
Über Anpassungen berät die Mindestlohnkommission, ein ständiges Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, ergänzt um beratende Mitglieder aus der Wissenschaft. Sie schlägt der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen eine neue Höhe vor, die anschließend per Rechtsverordnung umgesetzt wird.
Mit dem Mindestlohn sind besondere Aufzeichnungspflichten verbunden: In bestimmten Branchen und für geringfügig Beschäftigte müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden, damit die Einhaltung der Lohnuntergrenze durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft werden kann.
Von einigen Sonderfällen abgesehen gilt der Mindestlohn flächendeckend. Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende, für bestimmte Pflichtpraktika sowie – für eine Übergangszeit – für zuvor Langzeitarbeitslose.
Im DACH-Vergleich: Österreich: kein gesetzlicher Mindestlohn, Mindestlöhne über Kollektivverträge. Schweiz: kein bundesweiter Mindestlohn, kantonale Mindestlöhne und GAV.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.