Plusstunden
Plusstunden sind ein Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto, das entsteht, wenn die tatsächlich geleistete Arbeitszeit die vereinbarte Sollarbeitszeit übersteigt.
Plusstunden entstehen, wenn eine beschäftigte Person in einem bestimmten Zeitraum mehr arbeitet, als nach der vereinbarten Arbeitszeit vorgesehen ist. Sie werden auf einem Arbeitszeitkonto als Guthaben verbucht. Solche Konten bilden die Grundlage flexibler Arbeitszeitmodelle wie der Gleitzeit, der Schichtarbeit oder mobiler Arbeit.
Plusstunden sind nicht zwingend mit Überstunden im rechtlichen Sinne gleichzusetzen. Im Rahmen flexibler Modelle gleichen Beschäftigte Mehr- und Minderzeiten innerhalb eines vereinbarten Ausgleichszeitraums selbst aus. Ob aus einem Zeitguthaben ein vergütungs- oder zuschlagspflichtiger Überstundenanspruch wird, richtet sich nach den jeweiligen Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
In der Regel werden Plusstunden vorrangig durch Freizeit abgebaut, also abgefeiert. Eine Auszahlung kommt vor allem dann in Betracht, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist oder ein Ausgleich durch Freizeit nicht mehr möglich ist, etwa am Ende des Arbeitsverhältnisses.
Da es keine allgemeinverbindliche gesetzliche Definition des Arbeitszeitkontos gibt, werden die wesentlichen Punkte üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Dazu gehören insbesondere die zulässige Höhe der Plus- und Minusstunden sowie der Zeitraum, innerhalb dessen ein Ausgleich erfolgen muss.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Plusstunden im Gleitzeitsaldo nach Gleitzeitvereinbarung. Schweiz: Plussaldo betrieblich geregelt.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.