Zeiterfassung
Zeiterfassung ist die systematische Aufzeichnung von Arbeits-, Anwesenheits- oder Projektzeiten der Beschäftigten als Grundlage für Lohnabrechnung, Controlling und Personalplanung.
Bei der Personalzeiterfassung werden die Arbeitszeiten über geeignete Geräte oder Programme erfasst und dem Personalwesen zugeordnet. Im Kern dokumentiert sie die An- und Abwesenheit der Beschäftigten und bildet damit die Datenbasis für die Berechnung von Salden, Zuschlägen und Ausgleichsansprüchen.
Neben der reinen Anwesenheit lassen sich auch tätigkeits- oder projektbezogene Zeiten erfassen. Solche Daten dienen der Projektkalkulation und Nachkalkulation, indem geleistete Stunden einzelnen Kunden, Aufträgen oder Arbeitsschritten zugeordnet werden. Daraus ergeben sich Grundlagen für Rechnungsstellung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Die Erfassungsmethoden reichen von historischen mechanischen Verfahren über Terminals mit verschiedenen Leseverfahren bis zu webbasierten und mobilen Anwendungen. Moderne Systeme verbinden die Erfassung häufig mit Auswertungen, Schnittstellen zur Lohnabrechnung und Funktionen der Personaleinsatzplanung.
Begrifflich wird die Erfassung der reinen Anwesenheit von der Betriebsdatenerfassung unterschieden, die Tätigkeiten und Projektzuordnungen abbildet, sowie von der Maschinendatenerfassung als eigenständigem System. In der Praxis fließen diese Bereiche häufig in einer integrierten Lösung zusammen.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Zeiterfassung erfüllt die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG. Schweiz: Zeiterfassung nach ArG, mit vereinfachter Erfassung oder Verzicht unter Bedingungen.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.