Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell, bei dem die Erledigung vereinbarter Aufgaben im Vordergrund steht und der Arbeitgeber auf eine unmittelbare Kontrolle der konkreten Arbeitszeiten verzichtet.
Bei der Vertrauensarbeitszeit liegt der Schwerpunkt auf dem Ergebnis statt auf der reinen Anwesenheit. Die Beschäftigten teilen sich ihre Arbeit eigenverantwortlich ein und richten sich an Zielvereinbarungen aus, ohne dass der Arbeitgeber die Lage der täglichen Arbeitszeit vorgibt oder unmittelbar überwacht.
Das Modell ist vor allem in wissensintensiven Bereichen wie IT, Beratung und Kommunikation verbreitet. Es setzt ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Selbstorganisation und gegenseitigem Vertrauen voraus und stellt entsprechende Anforderungen an die Führung.
Häufig diskutiert werden die Risiken: Ohne klare Begrenzung kann die Ergebnisorientierung zu einer faktischen Verlängerung der Arbeitszeit und zu Selbstüberlastung führen. Auch Erholungspausen und der Gesundheitsschutz können in den Hintergrund treten.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Frage der Arbeitszeiterfassung. Der Europäische Gerichtshof entschied 2019, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einrichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2022, dass in Deutschland eine entsprechende Pflicht besteht.
Vertrauensarbeitszeit bedeutet daher nicht den Verzicht auf jede Dokumentation. Die geleisteten Zeiten müssen weiterhin erfasst werden, auch wenn die Beschäftigten über ihre konkrete Einteilung frei entscheiden. Eine fehlende Dokumentation kann sich zudem nachteilig auf die Geltendmachung von Überstunden auswirken.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Vertrauensarbeitszeit zulässig, Aufzeichnungspflicht nach AZG bleibt bestehen. Schweiz: Vertrauensarbeitszeit möglich, Erfassungspflicht nach ArG (mit Verzichtsoption) beachten.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.