Wochenarbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit ist die durchschnittliche Anzahl der Stunden, die innerhalb einer Woche gearbeitet wird.
Die Wochenarbeitszeit bezeichnet die Anzahl der Stunden, die Beschäftigte in einer regulären Woche – also ohne Feiertage – im Durchschnitt arbeiten. Sie ergibt sich aus arbeitsvertraglichen, tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen und ist eine zentrale Größe für die Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit.
Während die Vollzeit-Wochenarbeitszeit kollektiv geregelt ist, beruht Teilzeit auf individuell vereinbarten, reduzierten Stundenzahlen. Verbreitete tarifliche Modelle in Deutschland reichen von der 35-Stunden-Woche, die seit Mitte der 1990er Jahre etwa in der westdeutschen Metallindustrie gilt, über 37,5 Stunden bis hin zur weit verbreiteten 40-Stunden-Woche.
Gesetzlich begrenzt wird die Wochenarbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz und die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Daraus folgt eine durchschnittliche Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche, gemessen über einen Ausgleichszeitraum. Kurzfristig sind höhere Wochenstundenzahlen möglich, sofern sie im Bezugszeitraum ausgeglichen werden.
Im langfristigen historischen Verlauf ist die übliche Wochenarbeitszeit deutlich gesunken: von der 48-Stunden-Woche zu Beginn des 20. Jahrhunderts hin zu heute üblichen Werten zwischen 35 und 40 Stunden. Tarifliche Vereinbarungen und gesellschaftliche Entwicklungen haben diesen Rückgang maßgeblich geprägt.
Für die Personalpraxis bildet die vereinbarte Wochenarbeitszeit die Grundlage für die Berechnung der Sollarbeitszeit, des Urlaubsanspruchs und der Vergütung.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Normalarbeitszeit 40 Stunden, Höchstgrenzen nach AZG. Schweiz: wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 bzw. 50 Stunden nach ArG.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.