Zeiterfassung Bau – einfach erklärt
Zeiterfassung am Bau ist durch MiLoG und AEntG verpflichtend — Baustellen, Handwerksbetriebe und Bauunternehmen muessen Arbeitszeiten aller Beschaeftigten, auch Subunternehmer, dokumentieren und zwei Jahre aufbewahren.
Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und Par. 17 MiLoG machen die Zeiterfassung auf Baustellen besonders anspruchsvoll: Auch Nachunternehmer und deren Personal muessen dokumentiert werden. Der Hauptzollamt-Kontrolldruck ist hoch; Bussgelder bis 500.000 Euro bei systematischen Verstoessen sind moeglich.
Auf Baustellen ohne stabile Internetverbindung bewaehren sich offline-faehige Zeiterfassungsloesungen: NFC-Terminals oder robuste Android-Tablets stempeln die Bauarbeiter ein und aus, speichern Buchungen lokal und synchronisieren, sobald WLAN oder Mobilfunk verfuegbar ist.
GPS-basierte Einstempelung per Smartphone-App erlaubt die Ortszuordnung zu Baustelle, Hof oder Materiallager — das vereinfacht die Nachweispflicht gegenueber dem Zoll erheblich.
Fuer Polier und Bauleiter: Projektzeiterfassung auf bis zu fuenf Ebenen (Bauvorhaben / Bauabschnitt / Gewerk / Maschine / Mitarbeiter) liefert die Basis fuer Leistungsnachweise, Aufmasse und Nachkalkulation direkt aus dem Zeiterfassungssystem.
Diese Definition erklärt Zeiterfassung Bau einfach und in eigenen Worten – die Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle: Zeiterfassung.CLOUD.