Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person im Rahmen ihrer Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg erleidet.
Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Erfasst sind dabei nicht nur Unfälle während der eigentlichen Arbeit, sondern auch auf Dienstreisen.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch, das die gesetzliche Unfallversicherung regelt. Träger sind unter anderem die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen sowie die Sozialversicherung für den Bereich der Landwirtschaft.
Auch der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist als sogenannter Wegeunfall versichert. Kürzere Unterbrechungen heben den Schutz nicht auf, während längere Pausen oder erhebliche Umwege ohne betrieblichen Bezug den Versicherungsschutz entfallen lassen können.
Für Betriebe besteht eine Meldepflicht: Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen, sind innerhalb einer kurzen Frist dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Diese Meldung dient der Bearbeitung von Leistungsansprüchen und der Unfallstatistik.
Die Unfallversicherung erbringt verschiedene Leistungen, darunter Heilbehandlung, Maßnahmen der Rehabilitation, Verletztengeld sowie Renten bei dauerhaften Beeinträchtigungen. Im Betrieb sind unfallbedingte Ausfallzeiten als Abwesenheit zu erfassen und von einer gewöhnlichen Krankheit abzugrenzen, da andere Zuständigkeiten und Leistungsträger gelten.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Arbeitsunfall über AUVA (gesetzliche Unfallversicherung). Schweiz: Unfallversicherung nach UVG (SUVA u. a.).
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.