Arbeitsschutz
Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, Mittel und Methoden, mit denen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit geschützt und gefördert werden.
Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Dazu zählt auch der besondere Schutz bestimmter Personengruppen wie werdender Mütter oder Jugendlicher.
Die zentrale Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die europäische Rahmenrichtlinie umsetzt. Ergänzend gelten weitere Vorschriften wie das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Zu seinen Pflichten gehören insbesondere die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen, die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, die Unterweisung der Beschäftigten sowie die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.
Üblicherweise wird zwischen technischem, organisatorischem und personenbezogenem Arbeitsschutz unterschieden. Daneben spielt der soziale Arbeitsschutz eine Rolle, der etwa Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen regelt und damit eng mit dem Arbeitszeitrecht verknüpft ist.
Aus dem Arbeitsschutzgesetz wird zudem die Pflicht abgeleitet, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Diese Verknüpfung war ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung.
Im DACH-Vergleich: Österreich: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Schweiz: Arbeitsgesetz (ArG) und Unfallversicherungsgesetz (UVG).
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.