Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt ist die vom Arbeitgeber geschuldete Vergütung für die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbrachte Arbeitsleistung.
Als Arbeitsentgelt bezeichnet man die finanzielle Gegenleistung, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten für deren Arbeit schuldet. Bei gewerblichen Arbeitnehmern wird traditionell von Lohn gesprochen, bei Angestellten von Gehalt; rechtlich werden beide Begriffe heute weitgehend gleichbehandelt. Die Grundlage des Anspruchs bildet der Arbeitsvertrag.
Zum Arbeitsentgelt zählen neben dem regelmäßigen Grundverdienst auch zusätzliche Bestandteile. Dazu gehören etwa Leistungs- und Erschwerniszulagen, Prämien, Gratifikationen, Boni, Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie geldwerte Sachbezüge wie ein Dienstwagen oder verbilligte Waren.
Sozialversicherungsrechtlich ist der Begriff weit gefasst: Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs umfasst das Arbeitsentgelt grundsätzlich alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Zivilrechtlich entsteht der Vergütungsanspruch in der Regel erst, nachdem die Arbeitsleistung erbracht wurde (Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, mit gesetzlichen Ausnahmen wie Urlaub oder Krankheit).
Üblicherweise wird zwischen Brutto- und Nettoentgelt unterschieden. Das Bruttoentgelt ist die vereinbarte Gesamtvergütung. Davon werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Übrig bleibt das Nettoentgelt, das zur Auszahlung kommt.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Entgelt überwiegend durch Kollektivverträge bestimmt. Schweiz: Lohn nach Obligationenrecht (OR) und Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.