Arbeitsruhegesetz (ARG)
Das Arbeitsruhegesetz (ARG) regelt in Österreich die wöchentlichen Ruhezeiten, die Feiertagsruhe sowie den Anspruch auf Ersatzruhe.
Das Arbeitsruhegesetz (ARG) bildet neben dem Arbeitszeitgesetz die zweite Säule des österreichischen Arbeitszeitrechts. Während das Arbeitszeitgesetz die zulässige Arbeitszeit regelt, bestimmt das ARG, wann gearbeitet werden darf und wann Ruhe einzuhalten ist – insbesondere an Wochenenden und Feiertagen.
Kernstück ist die Wochenendruhe: Beschäftigte haben in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag fallen muss. Wo Wochenendarbeit zulässig ist, tritt an ihre Stelle die Wochenruhe von ebenfalls 36 ununterbrochenen Stunden, die einen ganzen Wochentag einschließt.
An gesetzlichen Feiertagen besteht Anspruch auf eine Feiertagsruhe von mindestens 24 ununterbrochenen Stunden, die frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr des Feiertags beginnt. Daneben kennt das Gesetz zahlreiche Ausnahmen für Branchen, in denen Arbeit an Wochenenden oder Feiertagen unvermeidlich ist, etwa im Gesundheitswesen, im Verkehr oder in der Gastronomie.
Wer während der wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt wird, hat Anspruch auf Ersatzruhe – eine ununterbrochene Ruhezeit als Ausgleich, die in der folgenden Arbeitswoche zu gewähren ist. Damit stellt das ARG sicher, dass ausgefallene Ruhezeiten nachgeholt werden.
Für die betriebliche Praxis bedeutet dies, dass Ruhezeiten, geleistete Ruhezeitarbeit und daraus entstehende Ersatzruheansprüche nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Verstöße gegen die Ruhebestimmungen können von der Arbeitsinspektion beanstandet und mit Verwaltungsstrafen geahndet werden, weshalb eine lückenlose Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten nicht nur dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch der Rechtssicherheit des Betriebs dient.
Im DACH-Vergleich: Deutschland: vergleichbare Regelungen finden sich im Arbeitszeitgesetz (Sonn- und Feiertagsruhe, Ausgleichstage); ein eigenständiges Arbeitsruhegesetz gibt es nicht.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: RIS.