Kernzeit
Die Kernzeit ist der Teil eines Gleitzeitmodells, in dem grundsätzlich alle Beschäftigten anwesend und arbeitsbereit sein müssen.
Die Kernzeit bildet das verbindliche Gerüst innerhalb flexibler Arbeitszeitmodelle. Während Beschäftigte den Beginn und das Ende ihres Arbeitstages in den Gleitspannen frei wählen können, besteht in der Kernzeit eine allgemeine Anwesenheits- und Arbeitspflicht.
Ihr Zweck ist es, einen verlässlichen Zeitrahmen zu schaffen, in dem alle erreichbar sind. So lassen sich Besprechungen, Abstimmungen und die interne wie externe Kommunikation planen, ohne dass die Flexibilität der Gleitzeit verloren geht.
Eine Kernzeit könnte beispielsweise von 9 bis 15 Uhr reichen. Vor und nach dieser Spanne entscheiden die Beschäftigten selbst, wann sie ihre übrige Arbeitszeit erbringen, solange die vereinbarte Gesamtarbeitszeit und die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
In modernen Arbeitszeitkonzepten wird die starre Kernzeit teilweise zugunsten von Funktionszeiten aufgegeben, bei denen nicht die einzelne Person, sondern die Funktionsfähigkeit der gesamten Abteilung im Vordergrund steht. Damit wird mehr individuelle Freiheit ermöglicht, ohne den Servicebetrieb zu gefährden.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Kernzeit/Blockzeit in Gleitzeitvereinbarungen. Schweiz: Blockzeit in der gleitenden Arbeitszeit.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.