Langzeitkonto (Lebensarbeitszeitkonto)
Ein Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto ist ein über mehrere Jahre angespartes Wertguthaben, das eine längere, sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Freistellung von der Arbeit finanzieren soll.
Im Unterschied zu Kurzzeitkonten, die kleinere Schwankungen innerhalb eines Jahres ausgleichen, dient das Langzeitkonto dem Ansparen von Werten über einen langen Zeitraum. Ziel ist es, später eine bezahlte Auszeit zu ermöglichen, etwa für ein Sabbatical, Weiterbildung, Pflege- oder Elternzeit, eine Arbeitszeitreduzierung oder den vorgezogenen Ruhestand.
Rechtlich werden solche Wertguthaben in den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs IV geregelt. Seit der Reform durch das sogenannte Flexi-II-Gesetz werden Langzeitkonten als monetäre Wertguthaben geführt. Eingebrachte Arbeitszeit wird dabei in einen Geldwert umgerechnet, zu dem auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung gehören.
Weil über lange Zeiträume erhebliche Beträge entstehen können, schreibt der Gesetzgeber ab bestimmten Schwellenwerten eine Insolvenzsicherung vor. Üblich sind hierfür Treuhandmodelle, Bürgschaften oder Verpfändungen, die das angesparte Guthaben vor einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers schützen.
Ein Langzeitkonto ist grundsätzlich übertragbar. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben auf den neuen Arbeitgeber überführt werden; ab einer bestimmten Höhe ist auch eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund möglich. Solche Übertragungen erfolgen ohne sofortige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Belastung, da die Versteuerung erst bei der späteren Auszahlung anfällt.
Im DACH-Vergleich: Österreich: kein direktes Pendant, am ehesten Zeitwertkonten/Sabbatical über Vereinbarung. Schweiz: Langzeitkonten betrieblich, kein gesetzliches Pendant.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.