Istarbeitszeit
Die Istarbeitszeit ist die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit, wie sie durch die Zeiterfassung dokumentiert wird.
Die Istarbeitszeit bezeichnet die Arbeitszeit, die Beschäftigte tatsächlich geleistet haben. Sie wird durch Zeiterfassung ermittelt – etwa über eine Stempeluhr, ein Terminal, eine Software oder einen manuell geführten Stundenzettel – und spiegelt die reale Anwesenheit abzüglich der Pausen wider.
Im Gegensatz zur Sollarbeitszeit, die vorgibt, wie viel gearbeitet werden soll, beschreibt die Istarbeitszeit, wie viel tatsächlich gearbeitet wurde. Beide Werte zusammen bilden die Grundlage für die Saldenbildung auf einem Arbeitszeitkonto.
Aus der Differenz zwischen Ist- und Sollarbeitszeit ergeben sich Plus- oder Minusstunden: Überschreitet die Istarbeitszeit die Sollarbeitszeit, entstehen Mehr- oder Überstunden; bleibt sie darunter, entstehen Minus- oder Fehlstunden. Diese Salden lassen sich über Ausgleichszeiträume hinweg verrechnen.
Für die korrekte Ermittlung der Istarbeitszeit ist es wichtig, Ruhepausen herauszurechnen und reine Anwesenheit von tatsächlicher Arbeitsleistung zu unterscheiden. Auch Sonderfälle wie Dienstreisen oder Bereitschaftszeiten beeinflussen die Berechnung.
Eine verlässliche Erfassung der Istarbeitszeit ist nicht nur Grundlage der Lohnabrechnung, sondern auch zur Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und der seit 2019 betonten Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erforderlich.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Istzeit als tatsächlich geleistete Arbeitszeit nach AZG-Aufzeichnung. Schweiz: Istzeit als erfasste effektive Arbeitszeit nach ArG.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.