Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Zugang einer Kündigung und der dadurch bewirkten Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen muss.
Die Kündigungsfrist legt fest, wie viel Zeit zwischen der Erklärung einer ordentlichen Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses vergehen muss. Sie gibt beiden Seiten Planungssicherheit. Die gesetzlichen Grundfristen für Arbeitsverhältnisse finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Während einer vereinbarten Probezeit, die längstens sechs Monate dauern darf, kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängern sich die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Fristen stufenweise. Sie reichen von einem Monat nach zwei Jahren über mehrere Monate bis hin zu sieben Monaten zum Monatsende nach zwanzig Jahren Beschäftigung. Diese verlängerten Fristen gelten gesetzlich zunächst für Kündigungen durch den Arbeitgeber.
Von den gesetzlichen Fristen kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Tarifverträge können eigene Regelungen treffen, und längere Fristen lassen sich vertraglich vereinbaren. Eine für den Arbeitnehmer geltende Frist darf dabei grundsätzlich nicht länger sein als die für den Arbeitgeber. Von der ordentlichen Kündigung zu unterscheiden ist die außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Kündigungsfristen nach AngG bzw. ABGB, je nach Status unterschiedlich. Schweiz: Kündigungsfristen nach OR Art. 335 ff., nach Dienstjahren gestaffelt.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: gesetze-im-internet.de.