Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Regelungen für die Beschäftigten eines Betriebs festlegt.
Eine Betriebsvereinbarung ist ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossener Vertrag, der verbindliche Regelungen für die Beschäftigten eines Betriebs aufstellt. Wegen ihrer normativen Wirkung wird sie gelegentlich als kleines Gegenstück zum Tarifvertrag beschrieben.
Der Abschluss setzt übereinstimmende Beschlüsse beider Seiten voraus und bedarf der Schriftform. Auf Seiten des Betriebsrats genügt nicht die Unterschrift des Vorsitzenden allein, sondern es ist ein entsprechender Beschluss des Gremiums erforderlich.
Betriebsvereinbarungen entfalten unmittelbare und zwingende Wirkung zugunsten der Beschäftigten und gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer des Betriebs, mit Ausnahme leitender Angestellter. Es gilt das Günstigkeitsprinzip: Günstigere Regelungen aus Einzelarbeitsverträgen bleiben bestehen.
Man unterscheidet erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen. In erzwingbaren Angelegenheiten kann bei fehlender Einigung eine Einigungsstelle eine Regelung herbeiführen; freiwillige Vereinbarungen kommen nur bei beiderseitigem Einvernehmen zustande. Im Verhältnis zu Tarifverträgen gilt ein Vorrang: Bereits tariflich geregelte Inhalte sind einer Betriebsvereinbarung in der Regel nur zugänglich, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt.
Bei der Einführung einer Zeiterfassung dient die Betriebsvereinbarung häufig dazu, Zweck, Umfang und Auswertung der erhobenen Daten verbindlich zu regeln. Sie schafft damit Transparenz für die Belegschaft und dokumentiert die Ergebnisse der Mitbestimmung.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Betriebsvereinbarung nach ArbVG. Schweiz: kein direktes Pendant, betriebliche Regelungen meist über Reglement oder GAV.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.