Bundesurlaubsgesetz
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlten Erholungsurlaub in Deutschland.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für den Erholungsurlaub in Deutschland. Es gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für arbeitnehmerähnliche Personen und legt einen verbindlichen Mindeststandard fest, der nicht zuungunsten der Beschäftigten unterschritten werden darf.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr und entspricht damit vier Arbeitswochen. Weil die Berechnung von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, ist der Anspruch bei abweichender Verteilung der Arbeitszeit umzurechnen – bei einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich 20 Arbeitstage.
Der Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen vorgesehen; übertragener Urlaub muss dann regelmäßig bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Der gesetzliche Mindesturlaub ist als Freizeit zu gewähren und darf während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht ausgezahlt werden. Eine finanzielle Abgeltung kommt vor allem bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Die europäische Rechtsprechung hat den Schutz des Urlaubsanspruchs gestärkt, etwa wenn Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Urlaubsgesetz (UrlG). Schweiz: Ferienanspruch nach OR Art. 329a ff.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.