Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltende Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.
Die DSGVO löste die ältere Datenschutzrichtlinie ab und schuf einen einheitlichen Rechtsrahmen für die gesamte EU. Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, lässt aber an einigen Stellen ergänzende nationale Regelungen zu.
Ihre Ziele sind der Schutz der Grundrechte natürlicher Personen beim Umgang mit ihren Daten und zugleich der freie Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt. Zentrale Grundsätze sind unter anderem Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt eine Rechtsgrundlage. Nach Artikel 6 kommen dafür insbesondere die Einwilligung, die Erfüllung eines Vertrags, eine rechtliche Verpflichtung oder berechtigte Interessen nach einer Interessenabwägung in Betracht.
Betroffene Personen erhalten umfangreiche Rechte, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Verantwortliche müssen die Einhaltung der Vorgaben nachweisen können.
Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden – bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Über das Marktortprinzip kann die Verordnung auch Unternehmen außerhalb der EU erfassen, wenn sie Daten von Personen in der EU verarbeiten.
Im DACH-Vergleich: Schweiz: kein EU-Recht, stattdessen revidiertes Datenschutzgesetz (DSG).
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.