Feiertag
Ein gesetzlicher Feiertag ist ein vom Gesetzgeber bestimmter Ruhetag, an dem im Grundsatz ein Beschäftigungsverbot gilt.
Gesetzliche Feiertage sind im Arbeitsrecht besonders geschützte Tage, an denen grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf. Sie dienen der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung und stehen unter dem Schutz des Arbeitszeitrechts.
Die Festlegung der Feiertage liegt überwiegend bei den Bundesländern, weshalb es regionale Unterschiede gibt. Bundesweit einheitlich gilt allein der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober). Zu den in allen Ländern arbeitsfreien Tagen zählen unter anderem Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag sowie die beiden Weihnachtsfeiertage.
Darüber hinaus gibt es Feiertage, die nur in einzelnen Bundesländern gelten, etwa Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, der Reformationstag oder Allerheiligen. Insgesamt schwankt die Zahl der gesetzlichen Feiertage je nach Land in etwa zwischen zehn und dreizehn.
An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht beschäftigt werden; für bestimmte Branchen bestehen Ausnahmen. Fällt die Arbeit wegen eines Feiertags aus, ist das Entgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz weiterzuzahlen. Für tatsächlich an Feiertagen geleistete Arbeit werden häufig Zuschläge gewährt.
Im DACH-Vergleich: Österreich: gesetzliche Feiertage bundeseinheitlich (z. B. Leopold/Florian regional). Schweiz: Feiertage überwiegend kantonal geregelt, nur 1. August bundesweit.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.