Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung bezeichnet die fortbestehende Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, obwohl wegen Krankheit oder eines Feiertags keine Arbeit geleistet wird.
Die Entgeltfortzahlung sichert Beschäftigten ihr Einkommen, wenn sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend nicht arbeiten können. Rechtsgrundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das sowohl den Krankheitsfall als auch die Vergütung an gesetzlichen Feiertagen regelt.
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Fortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) je Erkrankung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Der Anspruch gilt für Arbeitnehmer und Auszubildende gleichermaßen.
Die Höhe richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip: Es wird das Entgelt gezahlt, das ohne die Erkrankung angefallen wäre. Beschäftigte müssen die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen; spätestens nach drei Kalendertagen ist sie nachzuweisen. Die ärztliche Bescheinigung wird zunehmend elektronisch übermittelt (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU).
Dauert eine Erkrankung länger als sechs Wochen an, endet die Entgeltfortzahlung. Gesetzlich Versicherte erhalten dann von ihrer Krankenkasse Krankengeld. An gesetzlichen Feiertagen, an denen die Arbeit ausfällt, ist das Entgelt nach dem EFZG ebenfalls fortzuzahlen.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach EFZG. Schweiz: Lohnfortzahlung nach OR (Skalen) oder Krankentaggeldversicherung.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.