Feiertage in Deutschland
In Deutschland gibt es neun bundesweite gesetzliche Feiertage; alle weiteren Feiertage legen die einzelnen Bundesländer selbst fest.
Bundesweit arbeitsfrei sind neun Tage: Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). Diese gelten in allen 16 Bundesländern.
Darüber hinaus bestimmt jedes Bundesland eigene Feiertage. Heilige Drei Könige (6. Januar) gelten in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt; Fronleichnam unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland; Allerheiligen (1. November) in den überwiegend katholisch geprägten Ländern.
Der Reformationstag (31. Oktober) ist in neun nord- und ostdeutschen Ländern frei, der Buß- und Bettag nur in Sachsen. Der Internationale Frauentag (8. März) gilt in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, der Weltkindertag (20. September) in Thüringen und Mariä Himmelfahrt (15. August) im Saarland sowie in Teilen Bayerns.
Bewegliche Feiertage wie Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag hängen vom Osterdatum ab und fallen daher jedes Jahr auf ein anderes Kalenderdatum. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, gibt es in Deutschland keinen Ersatzruhetag.
Für Arbeitszeit und Lohn ist die korrekte Zuordnung entscheidend: Ob Feiertagszuschläge oder Feiertagsvergütung anfallen, richtet sich danach, ob am jeweiligen Beschäftigungsort tatsächlich ein gesetzlicher Feiertag gilt.
Im DACH-Vergleich: Österreich kennt 13 bundesweite Feiertage; in der Schweiz ist nur der 1. August landesweit gesetzlich, alle übrigen Feiertage legen die Kantone fest.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.