Elternzeit
Die Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes.
Die Elternzeit gibt Beschäftigten das Recht, sich nach der Geburt eines Kindes unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich der Betreuung und Erziehung zu widmen. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis befristet ist oder in Teilzeit ausgeübt wird.
Je Elternteil kann Elternzeit von bis zu 36 Monaten in Anspruch genommen werden, grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Teil dieses Anspruchs lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf einen späteren Zeitraum bis zu einem höheren Lebensalter des Kindes übertragen.
Die Elternzeit ist beim Arbeitgeber innerhalb gesetzlicher Fristen anzumelden, in der Regel einige Wochen vor dem geplanten Beginn; für spätere Abschnitte gelten längere Vorlauffristen. Mit der Anmeldung greift ein besonderer Kündigungsschutz, der bereits eine bestimmte Zeit vor Beginn einsetzt und während der Elternzeit fortbesteht.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung in begrenztem Umfang möglich. In größeren Betrieben besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit innerhalb eines festgelegten Stundenrahmens, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss.
Von der Elternzeit zu unterscheiden ist das Elterngeld: Es ist eine eigenständige finanzielle Leistung, die während der Elternzeit bezogen werden kann, aber rechtlich getrennt geregelt ist. Für Betriebe ist die Elternzeit relevant, weil sie die Verfügbarkeit von Beschäftigten und das Zeitkonto über längere Zeiträume beeinflusst.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Karenz nach MSchG/VKG plus Kinderbetreuungsgeld. Schweiz: kein direktes Pendant, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub nach EOG.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.