Feiertage in der Schweiz
In der Schweiz ist allein der 1. August ein bundesweiter Feiertag; alle weiteren Feiertage bestimmen die Kantone individuell.
Anders als in den Nachbarländern gibt es in der Schweiz nur einen einzigen bundesweit geltenden Feiertag: den Bundesfeiertag am 1. August, der 1889 festgelegt wurde. Er ist der einzige Tag, der landesweit dem arbeitsfreien Sonntag gleichgestellt ist.
Alle übrigen Feiertage liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Nach Artikel 20a des Arbeitsgesetzes darf jeder Kanton zusätzlich zum Bundesfeiertag höchstens acht weitere Tage pro Jahr den Sonntagen gleichstellen. An diesen gleichgestellten Feiertagen gelten dieselben Schutzbestimmungen wie an Sonntagen, insbesondere das grundsätzliche Arbeitsverbot.
Nicht alle Kantone schöpfen dieses Maximum aus, und die konkrete Auswahl unterscheidet sich erheblich. Tage wie Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen oder Stephanstag gelten daher nicht überall. Manche Kantone und Gemeinden kennen zudem weitere Feiertage, die zwar arbeitsfrei sein können, aber den Sonntagen nicht gleichgestellt sind.
Für Unternehmen mit Standorten oder Mitarbeitenden in mehreren Kantonen bedeutet dies, dass Feiertage stets nach Kanton – teils sogar nach Gemeinde – zu bestimmen sind. Eine pauschale, schweizweit einheitliche Feiertagsregelung existiert über den 1. August hinaus nicht.
Hinzu kommt, dass die Behandlung von Feiertagen im Lohn nicht allein vom Arbeitsgesetz, sondern auch von Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und kantonalem Recht abhängt. Ob ein Feiertag bezahlt wird und welche Zuschläge bei Arbeit an einem gleichgestellten Feiertag anfallen, ist deshalb je nach Konstellation gesondert zu prüfen – eine kantonsgenaue Erfassung bildet hierfür die Grundlage.
Im DACH-Vergleich: Deutschland: neun Feiertage gelten bundesweit, die übrigen je Bundesland; in der Schweiz ist hingegen allein der 1. August national einheitlich.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: SECO.