Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes, mit dem Gefährdungen für die Beschäftigten ermittelt, bewertet und durch geeignete Maßnahmen verringert werden.
Rechtlich verankert ist die Gefährdungsbeurteilung in Deutschland vor allem in den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie in ergänzenden Vorschriften wie der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie für die jeweiligen Arbeitsbedingungen durchzuführen.
Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen vorbeugend zu begegnen, bevor es zu Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Der Prozess umfasst typischerweise das Ermitteln der Gefährdungen, deren Bewertung, das Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen sowie die Überprüfung ihrer Wirksamkeit.
Seit einer Klarstellung im Gesetz gehört auch die Beurteilung psychischer Belastungen ausdrücklich dazu. Faktoren wie Arbeitsorganisation, Arbeitsmenge, Zeitdruck oder fehlende Erholungsphasen sind zu berücksichtigen und menschengerecht zu gestalten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Aufgabe, sondern muss regelmäßig sowie bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Ihre Durchführung und die festgelegten Maßnahmen sind zu dokumentieren.
Im Zusammenhang mit der Arbeitszeit kann eine Gefährdungsbeurteilung helfen, Belastungen durch lange Arbeitszeiten, häufige Überstunden oder unzureichende Ruhezeiten zu erkennen. Verlässliche Arbeitszeitdaten liefern dafür eine wichtige Grundlage.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Arbeitsplatzevaluierung nach ASchG. Schweiz: Gefährdungsermittlung/Risikobeurteilung nach ArG und UVG (ASA-Beizug).
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.