Ruhepause
Eine Ruhepause ist eine im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeitszeit, während der die Beschäftigten von jeder Arbeitsleistung befreit sind.
Die Ruhepause ist eine im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgelegte Unterbrechung der Arbeit, in der die Arbeitsleistung vollständig ruht. Charakteristisch ist, dass der Zeitpunkt der Pause im Voraus feststeht und die Beschäftigten frei über diese Zeit verfügen können.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt Mindestpausen vor: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause zu gewähren. Die Gesamtpause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf grundsätzlich nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden.
Von der Ruhepause abzugrenzen sind kurze, ungeplante Arbeitsunterbrechungen, etwa durch Betriebsstörungen, Wartezeiten oder Arbeitsbereitschaft. Solche Zeiten gelten nicht als Ruhepause, weil die Beschäftigten weiterhin verfügbar sein müssen und sich nicht frei erholen können.
Da Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit zählen, werden sie in der Regel nicht vergütet, sofern Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes bestimmen. Bei der Lage und Dauer der Pausen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
In Zeiterfassungssystemen werden Pausen entweder manuell gebucht oder über hinterlegte Pausenmodelle automatisch von der Anwesenheit abgezogen, um die tatsächliche Arbeitszeit korrekt zu ermitteln.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Ruhepause nach AZG (mind. 30 Minuten ab 6 Stunden). Schweiz: Pausen nach ArG, gestaffelt nach Arbeitsdauer.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.